DGUV-V3 ehemals auch als BGV A3 Prüfung bekannt - bei uns selbstverständlich!
Unfallverhütung gehört zu den wichtigen gesetzlichen Fürsorgepflichten eines jeden Unternehmers. Die Berufsgenossenschaften sind seit langem federführend in der Erarbeitung und Herausgabe von Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften sind durch EU-Richtlinien und die einschlägige Rechtsprechung (Betriebssicherheitsverordnung) zwingend vorgeschrieben und gesetzlicher Sicherheitsstandard mittlerweile für alle Betriebe geworden!
Bußgelder drohen
Die DGUV-V3 schreibt vor, dass Sie als Unternehmer selbst für die Einhaltung der Prüffristen für elektrische Maschinen und Anlagen verantwortlich sind! Die Nichteinhaltung der Prüffrist kann vom Gesetzgeber mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nachweispflicht
Im Schadensfall müssen Sie als Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen. Ansonsten kann es zu einer Haftung des Unternehmers kommen, wenn eine Person durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommt.
Auf der sicheren Seite
Mit einer regelmäßigen Prüfung Ihrer Großküchengeräte durch unseren geschulten Kundendienst sind Sie auf der sicheren Seite. Wir sind speziell für die Durchführung dieser Prüfungen ausgebildet und somit autorisiert, Bescheinigungen und Prüfplaketten nach
DGUV-V3 auszustellen. Diese gelten als Nachweis gegenüber den Berufsgenossenschaften.